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EINE SPANISCHE HOLDINGGESELLSCHAFT GRÜNDEN
Die steuerlichen Vorteile der spanischen Holdinggesellschaften (ETVE)

Die spanischen Holdinggesellschaften , genannt ETVE "Entidades de Tenencia de Valores Extranjeros"sind die Holdinggesellschaften mit den günstigsten Steuersätzen in Europa.

Die "ETVE" ist eine reguläre Einrichtung in Form einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die insbesondere große Steuervorteile genießt:

  • Dividenden von ausländischen Unternehmen, in die investiert wird, sind von der Steuer befreit. 
  • Dividenden, die an nicht in Spanien ansässige Aktionäre der Holdinggesellschaft gezahlt werden, sind von der Steuer befreit.
  • Gie nicht gebietsansässigen Aktionäre werden in Spanien nicht besteuert.
  • Die Einkünfte des ETVE aus den Tochtergesellschaften können auch in das Land des Anteilseigners zurückgeführt werden, ohne dass sie der spanischen Steuer oder einer Quellensteuer unterliegen.

DIE VORTEILE EINER SPANISCHEN HOLDINGGESELLSCHAFT AUF DEN KANAREN

Das vorteilhafteste Steuersystem in Europa für Holdinggesellschaften ist das von Spanien, das für Holdinggesellschaften Spanische Holdinggesellschaften, die als (ETVE - "Entidades de Tenencia de Valores Extranjeros").

Diese Art von Unternehmen weist besondere Merkmale auf, die sie zu einem wertvollen Instrument für internationale Unternehmensgruppen machen. 

Le Holdinggesellschaften Spanische "ETVEs" werden häufig von Unternehmen genutzt, um ihre eigenen Unternehmensbeteiligungen zu strukturieren, wobei Spanien als Basis dient.

Der Vorteil dieser Unternehmensstruktur liegt, wie bei Holdinggesellschaften üblich, in einer besonderen Steuerregelung für die Besteuerung von Dividenden.

ETVE" ist eine einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada) mit einem Stammkapital von 3.000 Euro.

    • Die spanische Holdinggesellschaft zahlt Steuern auf die von ihren Beteiligungsgesellschaften erhaltenen Dividenden, wobei 95 % der erhaltenen Dividenden von der Steuer befreit sind.
      Nur die verbleibenden 5 % werden mit einem Steuersatz von 25 % besteuert.
      Daher beträgt die effektive Besteuerung der gesamten erhaltenen Dividenden 1,25 %;
    • Körperschaftssteuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne (Veräußerungsgewinne aus der Übertragung von Beteiligungen an Tochtergesellschaften).
    • Vollständige Befreiung von Dividenden, die von der Holdinggesellschaft an gebietsfremde Anteilseigner ausgeschüttet werden, unabhängig davon, wo sie sich befinden (mit Ausnahme von Dividenden, die aus Steuerparadiesen stammen).

Die Eröffnung einer Holdinggesellschaft in Spanien ist sogar noch günstiger für Unternehmen, die beabsichtigen, Anteile an Unternehmen zu halten, die in Ländern ansässig sind, mit denen Spanien Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet hat, insbesondere mit lateinamerikanischen Ländern, aber auch mit den USA, den Vereinigten Arabischen Emiraten und vielen anderen.

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