EMCCANARIAS

GRÜNDEN SIE IHR START-UP AUF DEN KANARISCHEN INSELN

Unser Service bietet umfassende Unterstützung bei der Gründung eines Unternehmens auf den Kanarischen Inseln. 

Wir bieten spezialisierte Beratung und Unterstützung in allen Phasen des Gründungs-, Entwicklungs- und Inbetriebnahmeprozesses und stellen sicher, dass alle rechtlichen und bürokratischen Anforderungen korrekt erfüllt werden. 

Wir schaffen die Voraussetzungen für die Unternehmensentwicklung:

  • Durchführbarkeitsplan;

  • Suche nach Lieferanten;

  • Lokale Suche;

  • Persönliche Suche;

  • Erlaubnisse und Genehmigungen;

  • Mögliche Subventionen und Finanzierung

  • Partnersuche;

  • Marketing und Werbung;

  • Soziale Netzwerke und das Web;

  • Alle Dienstleistungen und Beratung in Rechts-, Handels-, Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Steuerfragen;

  • Etc.

 

 Ein italienischer Unternehmer kann auf den Kanarischen Inseln verschiedene Formen der Unternehmensführung wählen:

 

  • Gesellschaft nach spanischem Recht
    mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Sociedad anónima (S.A.)
  • Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.)
  • Physische Person
  • Entwicklung der unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit direkt durch die natürliche Person.
  • Zweigstelle
  • Unternehmen, die keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, so dass ihre Tätigkeit und rechtliche Haftung immer direkt mit der Muttergesellschaft des ausländischen Unternehmers verbunden ist. 
  • Sie werden in das Handelsregister eingetragen.
  • Joint-Venture
  • Assoziationen mit anderen bereits in Spanien ansässigen Unternehmern.
  • Im spanischen Recht lassen sich mehrere Formen von Joint-Ventures unterscheiden.
  • Die wichtigsten sind:
  • Vorläufige Union der Unternehmen (U.T.E.)
  • Wirtschaftliche Interessenvereinigung (A.I.E.)

HAUPTMERKMALE EINES UNTERNEHMENS NACH SPANISCHEM RECHT

  • Die wichtigsten Kapitalgesellschaften in Spanien sind die Sociedad Anónima (SA) mit einem Mindestkapital von 60.000 € und die Sociedad Limíta (SL) mit einem Mindestkapital von 3.000 €.
  • SLs und SUs genießen eine beschränkte Haftung, unterliegen zu 100 % spanischem Recht wie jedes spanische Unternehmen und unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrem Wohnsitz.
  • Die Gesellschaften können auch aus einem einzigen Mitglied bestehen.
  • Ein Steuervertreter ist nicht erforderlich.
  • Die N.I.E. (Número de Identificación de Extranjeros) ist für jede Handlung in Spanien erforderlich.
  • Bei SLs muss das Kapital zum Zeitpunkt der Gründung voll eingezahlt sein, während bei SAs nur 25 % eingezahlt werden dürfen.
  • Der Geschäftsführer eines Unternehmens ist als Selbständiger beitragspflichtig (Seguridad Social).
  • Der Verwalter kann auch gebietsfremd sein.
  • Wenn das Unternehmen jedoch beim ZEC-Konsortium eingetragen werden soll, muss mindestens einer der Geschäftsführer einen Wohnsitz haben.
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