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DIC - Abzugsmöglichkeiten für Investitionen auf den Kanarischen Inseln

DIC - Abzugsmöglichkeiten für Investitionen auf den Kanarischen Inseln

Der DIC ist ein Steuerabzug und wird auf die aus dem Nettogewinn resultierende Steuerschuld angewandt.

Der kanarische Investitionsabzug ist mit anderen Steueranreizen im Rahmen der kanarischen Wirtschafts- und Steuerregelung vereinbar:

  • Bonus für die Produktion von materiellen Gütern und 
  • Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln mit Ausnahmen.

Begünstigte sind körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen und juristische Personen, die auf den Kanarischen Inseln ansässig sind oder eine ständige Niederlassung auf den Kanarischen Inseln haben.

Darüber hinaus wird die Vergünstigung Einzelunternehmern und Freiberuflern gewährt, die auf den Kanarischen Inseln tätig sind und der kanarischen Wirtschafts- und Steuerregelung unterliegen.

Die DIC ist ein Abzug von 25 % des Investitionsbetrags bis zu einer Obergrenze von 50 % von der entsprechenden Steuer, abzüglich des Betrags der Doppelbesteuerung und der Abzüge.

 

 

GRUNDLAGEN DER DIC

Der Abzug für Investitionen in neue Sachanlagen auf den Kanarischen Inseln ist in Artikel 94 des Gesetzes 20/1991 vom 7. Juni, geändert durch das Gesetz 8/2018 vom 5. November, vorgesehen und besteht in der Anwendung der Abzugsart von 25 % des Betrags der getätigten Investitionen (Anschaffungs- oder Herstellungskosten) mit einer Obergrenze von 50 % des Gesamtbetrags, abzüglich des Betrags der Doppelbesteuerungsabzüge und -prämien. 

Es handelt sich also um einen Anreiz, die Steuerlast zu senken, indem ein bestimmter Prozentsatz der in neue Sachanlagen investierten Beträge von der Steuerschuld abgezogen werden kann.

Der Abzug kann in dem Jahr, in dem das Wirtschaftsgut zur Verfügung gestellt wird, oder in den folgenden 15 Jahren geltend gemacht werden. 

Die Investitionen müssen in neue Anlagegüter erfolgen, die mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, und müssen fünf Jahre lang oder während ihrer kürzeren Nutzungsdauer in Betrieb bleiben, ausgenommen Grundstücke. 

Im Gegenzug ist der Abzug auch für gebrauchte Immobilien möglich, die bestimmte Bedingungen erfüllen.

Auch Investitionen, die im Rahmen von Leasingverträgen getätigt werden, kommen für diesen Abzug in Frage, mit Ausnahme von Gebäuden.

 

 

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